WR - Ethik

 

ETHIK, HANDLUNGWEISEN UND REGELN FÜR TAF WERTUNGSRICHTER

 

A ZULÄSSIGKEIT UND PFLICHTEN

1 Der Wertungsrichter ist verpflichtet. Inhaber einer gültigen Wertungsrichter-Lizenz des TAF zu sein.

2 Hat ein Wertungsrichter eine Juryteilnahme akzeptiert, und kann dieser Verpflichtung nicht

nachkommen, so ist der Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen.

3 Bevor die Jury ihr Amt wahrnimmt, müssen alle Wertungsrichter mit allen

Bewertungsprozeduren, Regeln und Regulierungen, eingehend vertraut sein.

4 Die Juroren müssen das Wertungsrichter-Seminar und/oder Treffen im Vorfeld der Veranstaltung,

das der Vorsitzende der Wertungsrichter durchführt, besuchen.

 

B VERHALTEN WÄHREND DES WERTENS

1 Die Wertungsrichter legen in ihrem Amt jederzeit ein professionelles Verhalten an den Tag vor,

während und nach dem Event.

2 Die Juroren sollen voneinander und von den Zuschauen entfernt sitzen und sich bezüglich ihrer

Wertung mit niemandem besprechen.

3 Es ist einem Wertungsrichter niemals gestattet, abfällige Bemerkungen über ein anderes

Jurymitglied, einen Organisator, Trainer, Ausbilder, Turnierteilnehmer oder irgendjemand anderen

zu äußern. Darüber hinaus muss er zu jeder Zeit ein moralisch vertretbares Verhalten an den Tag legen.

4 Die Juroren sollten darauf achten, ihre Bewertungen, ihr Bewertungssystem oder Ansichten nicht

vor. während, oder nach dem Event zu besprechen. Sie können ihre persönliche Meinung äußern,

nachdem sie das Turnier verlassen haben, oder auf einem der zahlreichen TAF Seminare und Treffen.

5. Während des Wertens muss jeder Kontakt zu den Juroren über deren Supervisor ablaufen.

6  Alle auftretenden Probleme müssen mit Diskretion behandelt und direkt mit dem Supervisor besprochen werden.

7  Dieser benennt immer einen Assistenten oder einen anderen Wertungsrichter.

der ihn als Vorsitzenden vertritt, wenn er nicht anwesend sein kann oder während er gerade ein anderes Problem löst.

8  Bei einem offiziellen Anlass haben die Juroren immer professionell gekleidet zu erscheinen. Freizeitkleidung ist nicht gestattet.

9  Juroren unterlassen es, während des Wettkampfes und während sie auf dem Event den Blicken der

Öffentlichkeit ausgesetzt sind, alkoholische Getränke oder andere eingeschränkt zugängliche Drogen zu konsumieren.

10 Unter gar keinen Umständen ist es gestattet, unter Drogeneinfluss zu Werten. Jeder Verstoß führt zum sofortigen

 Ausschluss aus der Jury und wird unverzüglich zur Untersuchung an den Disziplinarausschuss weitergeleitet.

11 Alle Wertungsrichter werden, während sie ihr Amt inne haben, folgende Regeln befolgen:

12  Es ist keine Art der Video-, der Tonaufzeichnung oder des Fotografierens erlaubt.

13  Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist untersagt, und sie sind, wenn am Mann getragen, vor den

14  Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Headsets dürfen während der Tätigkeit als Wertungsrichter nicht getragen werden.

15  Jedweder Kontakt mittels elektrischer Geräte zu Teilnehmern, Ausbildern, Trainern oder anderen

Personen ist strengstens untersagt.

16 Es ist untersagt, den Teilnehmern Zeichen zu geben.

17 Offensichtliche Bevorzugung eines jedweden Teilnehmers ist inakzeptabel.

18  Respektlose Bemerkungen oder Gesten gegenüber anderen, während man das offizielle Amt als

Wertungsrichter ausübt, führen zum sofortigen Ausschluss aus der Jury.

19  Wenn die Wertungsrichter von der Fläche oder Bühne aus werten sollen, so müssen sie die

gesamte Tanzfläche umgehen, und nicht nur an einem Platz stehen. Sie gehen immer außen

aneinander vorbei, so dass sie die Sicht des anderen nicht behindern.

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich, während Sie ihr Amt wahrnehmen, im öffentlichen Interesse befinden,

und es somit unterlassen, zu rauchen oder Kaugummi zu kauen.

Sie müssen sich jederzeit eines TAF-Vertreters gebührend verhalten.

 

C DIE WERTUNG UND DIE WERTUNGS-PROZEDUR

1 Es wird immer fair. unparteiisch und ohne an den Tag gelegte regionale oder sonstige

Interessen gewertet. Die Wertungsrichter sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass der

Wertungsrichter-Ausschuss gemeinsam mit dem Präsidium, permanent darauf achtet, dass

dies eingehalten wird. Im Falle des begründeten Verdachtes der Bevorzugung wird dieser Fall

sofort an den Disziplinar-Ausschuss zur Untersuchung weitergeleitet. Sollte sich der Verdacht

bewahrheiten, so kann das. Für den betroffenen Wertungsrichter, die sofortige Entziehung der

TAF Wertungsrichter-Lizenz bedeuten.

2 Die Wertungsrichter füllen alle Wertungsbögen leserlich und mit Tinte oder Kugelschreiber

aus. Alle Korrekturen werden deutlich durchgestrichen, so dass die Absicht des

Wertungsrichters klar zu erkennen ist.

3 Alle Korrekturen müssen, mittels der Initialen des Wertungsrichters am unteren Rand des

Bogens bestätigt werden.

4 Die Wertungsrichter sollten die Anzahl der benötigten Kreuze (X's) besser doppelt

kontrollieren.

 

D DISZIPLINARMAßNAHMEN

Ein Wertungsrichter kann aus folgenden Gründen seine Zulassung für ein Jahr verlieren:

1 Nachdem er zum Wertungsrichter bei einem Turnier ernannt wurde, nimmt er diese

Verpflichtung grundlos nicht wahr.

2 Wenn er, nachdem er zum Wertungsrichter eines Turniers ernannt wurde, den Organisator

nicht darüber unterrichtet, dass er bei dieser Veranstaltung nicht werten kann.

3 Wenn er sich, für einen Vertreter des TAF oder einer TAF Veranstaltung, unmoralisch.unprofessionell oder unpassend verhält.

4 Wenn er nicht mindestens jedes Jahr an einem Lizenz-Seminar zur Lizenzerhaltung teilnimmt

5 Wenn es der Disziplinarausschuss des TAF so bestimmt.

6 Beschwerden bezüglich der Disziplinarregelungen können in der Vollversammlung vorgebracht werden.

Wenn verdient oder gerechtfertigt, kann der TAF Disziplinar-Ausschuss schriftlich eine lebenslange

Entziehung der Lizenz verhängen.

 

 

 

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